WICHTIGE INFORMATIONEN ZU IHRER ZUZAHLUNG FÜR ARZNEIMITTEL

Höhere Zuzahlungen ab 2027

Ein neues Gesetz erhöht ab 2027 die Zuzahlungen der Versicherten für ärztlich verordnete Arzneimittel. Das soll helfen, die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren und eine gute Versorgung zu sichern.

Die Rolle Ihrer Apotheke

Die Apotheken sind verpflichtet, die Zuzahlungen zu berechnen. Das Geld kommt zu 100 Prozent den Krankenkassen zugute und hilft, unser Gesundheitssystem finanziell zu stärken.

Die Berechnung der Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlung ist gesetzlich für alle Apotheken gleich geregelt und beträgt ab Januar 2027 höchstens 10 Prozent der Arzneimittelkosten, aber nie mehr als 15 Euro. Etliche Arzneimittel sind sogar komplett von der Zuzahlung befreit.

AktuellAb 2027
10 Prozent des Arzneimittelpreises,
mindestens 5,00 Euro,
höchstens 10,00 Euro
10 Prozent des Arzneimittelpreises,
mindestens 7,50 Euro,
höchstens 15,00 Euro

 

Beispiel: Für einen 30,00 Euro teuren Blutdrucksenker leisten Versicherte momentan 5,00 Euro Zuzahlung, künftig dann 7,50 Euro.

Wer kann sich von den Zuzahlungen befreien?

Versicherte mit hohen Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel oder weitere Gesundheitskosten können sich von der Zuzahlung befreien lassen. Die Befreiungsgrenze bleibt auch 2027 unverändert und liegt bei 2 Prozent des Brutto-Jahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen: 1 Prozent).

Wir helfen Ihnen gern dabei, ein zuzahlungsfreies Arzneimittel für Ihr verordnetes Arzneimittel zu finden und Ihre persönliche Belastungsgrenze für einen Befreiungsantrag bei der Krankenkasse zu berechnen.

Ihr Apothekenteam

Hier geht es um Zuzahlungsbefreiungsrechner

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